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1.Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden ( bei Buchung von Tagesfahrten mit der telefonischen Buchung, spätestens 10 Tage nach Zusendung der Auftragsbestätigung durch HEIMATREISEN) geht der Kunde einen verbindlichen Vertrag mit dem Reiseveranstalter für die gebuchte Reise ein. Nebenabreden und Sonderwünsche sind schriftlich zu fixieren. Handelt es sich um eine kurzfristige Einzelbuchung ( weniger als 7 Tage vor Reisebeginn) ist der Vertrag mit der Buchung ( mündliche oder fernmündlich) für den Kunden wie auch für den Veranstalter verbindlich. Ebenfalls sind durch den Anmelder die Stornobedingungen akzeptiert.
2. Unsere Leistungen : Die Leistungen richten sich nach der Beschreibung im Prospekt / Katalog sowie u.U. schriftlich fixierten und mit der Auftragsbestätigung vereinbarten Sonderleistungen.
3. Zahlung: Bei Gruppenfahrten wird das Zahlungsziel mit der Auftragsbestätigung schrifltlich vereinbart. Einzelbuchungen sind spätestens bei Fahrtantritt zu zahlen.
4. Leistungsänderungen : a) Leistungsänderungen gegenüber den imKatalog ausgeschriebenen Leistungen, die Bestandteil der Auftragsbestätigung sind ( Reisevertrag), die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen n i c h t erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.b) ausgenommen davon sind Umstände höherer Gewalt, die der Verantalter n i c h t beeinflussen kann.
5. Rücktritt des Kunden : Der Kunde kann jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Stornobedingungen erhalten Sie vor Vertragsabschluß, bezogen auf die jeweilige Reise.(Tagesfahrt oder Kurzfahrt)
5.1 Wir empfehlen unseren Kunden für Mehrtagesfahrten den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung !
6. Mindestteilnehmer : Bei Tagesfahrten gilt grundsätzlich eine Mindestbeteiligung von 20 Teilnehmern; bei Kurzfahrten 30 Teilnehmer.Der Reiseveranstalter ist jedoch berechtigt, auch Fahrten mit einer darunter liegenden Beteiligung durchzuführen. Der Reiseveranstalter informiert bis spätestens 14 Tage vor Reisetermin , falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und die Reise aus diesem Grunde abgesagt werden muß.
7. Störungen duch den Reisenden : Der Reiseverantalter kann den Reisevertrag f r i s t l o s kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich stört, so daß seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter oder / und die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Reisende nicht an sachlich begründete Hinweise hält.
8. Haftungsbeschränkung : Die vertragliche Haftung des Reieveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird o d e r b) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen . Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet generell nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. Generell gelten die Bestimmungen des BGB.
10. Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin
update: 21.05.2006
Zur Information:
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Ihr Heinz Kazmierczak
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